Hinweisgebersystem
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Um Hinweisen auf Verstöße mit Risiken für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir das Hinweisgebersystem eingerichtet.
Zu Regelverstößen mit Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.
Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Person gewährleistet.
Meldungen zu Regelverstößen können Sie über unser Hinweisgebersystem abgeben.
Bitte beachten Sie: Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung von Falschinformationen kann zu Schadensersatzforderungen und Bußgeldern führen!
Weitere Informationen und Bedienungshinweise erhalten Sie beim Aufruf des Systems.